Benützungsordnung Hallen- und Bewegungsräume

1. Sicherheit

Die Veranstaltenden haben dafür Sorge zu tragen, dass Besucher:innen nicht in ihrer körperlichen Sicherheit beeinträchtigt werden.

2.  Personenanzahl

Laut Bezirkshauptmannschaft Feldkirch beträgt die maximale Personenanzahl für die Sporthallen der Mittelschule sowie in der Turnhalle der Volksschule Montfort 300 Personen (inkl. Zuschauer, Veranstalter, Sportler). Diese Zahl darf nicht überschritten werden.

3. Parkplatz

Die Feuerwehr- und Rettungszufahrt muss freigehalten werden. Die Veranstaltenden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen wegen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und genügend Parkplätze vorhanden sind. Das Parkieren auf öffentlichen Straßen (Gemeinde-straßen/Landesstraßen) ist nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zulässig. Die Parkmöglichkeiten sind in den Werbeunterlagen oder in der Ausschreibung anzugeben. Die Anwesenheit von mindestens einer Parkplatzeinweiserin oder einem Parkplatzeinweiser ist notwendig.

4. Notausgänge

Die Besucher:innen müssen im Notfall rechtzeitig zum Verlassen der Veranstaltungsstätte aufgefordert werden und diese auch rasch und gefahrlos verlassen können. Die Notausgänge müssen von den Veranstaltenden freigehalten werden.

5. Turniereingang

Bei Turnieren in den Sporthallen Mittelschule befindet sich aus organisatorischen Gründen der Haupteingang beim Zugang zur Außensportanlage.

6. Wirtschaft

Für die Veranstaltung ist ausnahmslos Mehrweggeschirr zu verwenden. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes sind einzuhalten und deutlich sichtbar anzuschlagen. Der Ausschank von Alkopops und Spirituosen ist nicht gestattet. Wenn im Außenbereich ein Grill aufgestellt wird, ist dieser so zu positionieren, dass die Notausgänge klar ersichtlich frei sind. Beim Grill muss der Boden abgedeckt werden.

7. Sperrstunde

Die Sperrstunde ist auf 22:00 Uhr festgelegt.

8. Aufbauten

Sämtliche Aufbauten (Wirtschaft, Zelt, Werbetransparente usw.) sind vorab mit der oder dem zuständigen Gebäudeverantwortlichen zu besprechen:

9. Abfall

Die anfallenden Abfälle sind getrennt zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen. Unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung müssen die Abfälle von den Veranstaltenden beseitigt werden. Ansonsten werden Verschmutzungen vom Bauhof behoben und den Veranstaltenden in Rechnung gestellt.

10. Anrainer

Unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. Die unmittelbaren Anrainer müssen von den Veranstaltenden über das Turnier informiert werden (z. B. Flyer in Briefkasten).

11. Übergabe und Abnahme

Die Raumübergabe und -abnahme erfolgt durch die zuständige Person der Gruppe Infrastruktur. Während der Veranstaltung ist diese in Bereitschaft und telefonisch erreichbar.

Der anfallende Zeitaufwand für Übergabe und Übernahme, sowie die Bereitschaft der Hausmeisterin oder des Hausmeisters wird dem Veranstalter direkt in Rechnung gestellt:


BeschreibungKosten
Übergabe/Übernahme
(Räumlichkeiten, Geräte, Beschallung usw.)
50,00 €
Samstagsbereitschaft40,00 €

Sonntagsbereitschaft
(Rufbereitschaft während des gesamten Tages)

60,00 €
Abendbereitschaft40,00 €
Erforderliche Einsätze werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet (23,50 € / Stunde).

12. Reinigung

Die Reinigungskosten werden den Veranstaltenden direkt von der Marktgemeinde Rankweil in Rechnung gestellt.

13. Mietkosten


Sporthallen Mittelschule RankweilPreise (zzgl. 20% MwSt.)

Doppelturnhalle mit Tribüne
für Schüler:innen- bzw. Jugendveranstaltungen

41,30 € / Doppelstunde
21,80 € / Doppelstunde

Turnhalle mit Tribüne
für Schüler:innen- bzw. Jugendveranstaltungen

 20,60 € / Doppelstunde
10,80 € / Doppelstunde

Ausschank49,00 € / Tag

Sporthalle Volksschule MontfortPreise (zzgl. 20% MwSt.)

Turnhalle mit Tribüne
für Schüler:innen- bzw. Jugendveranstaltungen

26,70 € / Doppelstunde
13,50 € / Doppelstunde

Ausschank49,00 € / Tag

14. Haftung

Die Marktgemeinde Rankweil lehnt jegliche Haftung bei Veranstaltungen ab. Die Vereine werden angehalten, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Veranstaltenden haben für schonende Benützung der Räumlichkeiten zu sorgen bzw. sind bei Beschädigung aller Art sowie bei nicht Einhaltung obiger Vereinbarung haftbar, wobei Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen sind. Reparaturarbeiten werden von der Marktgemeinde Rankweil in Auftrag gegeben. Die Kosten tragen die Veranstaltenden.

Aktueller Stand: 27. Oktober 2022