Das war ein „Gfrett“ mit dem Rank’ler Markt

Das war ein „Gfrett“ mit dem Rank’ler Markt

Seit über 400 Jahren gibt es den Markt in Rankweil – doch der Weg dorthin war alles andere als einfach. Diese Geschichte erzählt, wie Beharrlichkeit, Mut und ein bisschen Trotz eine Gemeinde zu ihrem Markt führten.

Heute ist der Rankweiler Markt aus dem Dorfleben nicht mehr wegzudenken. Doch bis hierher war es ein weiter Weg – mit Widerständen, Intrigen und jeder Menge Beharrlichkeit. Ein Rückblick auf die turbulente Marktwerdung.

Im Jahr 2018 feierte die Marktgemeinde Rankweil „400 Jahre Markt“. Eine lange Zeit. Doch was heute selbstverständlich wirkt, war einst alles andere als leicht errungen: Im Mittelalter war das Marktrecht ausschließlich Städten vorbehalten. Nur Bregenz, Bludenz und Feldkirch war es gestattet, Märkte abzuhalten. Vor allem in Feldkirch florierte der Handel – begünstigt durch die Lage am „Italienweg“. Konkurrenz? Unerwünscht. Und schon gar nicht aus dem Vorderland. 

Feldkirch sieht rot

Fernab der Regentschaft durchbrachen ab 1560 ein paar entlegene Gerichtsgemeinden das strenge Monopol: Lingenau, Mittelberg und Sulzberg veranstalteten Viehmärkte. Weil diese sowohl regional als auch wirtschaftlich keine Bedrohung für die Städte darstellten, ließ man sie gewähren. In unmittelbarer Nähe zu Feldkirch sah die Sache weit anders aus: War die Montfortstadt einst das Handelszentrum von Chur bis Bregenz, so bröckelte diese Vormachtstellung mit jedem neuen Markt, den die Schweizer auf der anderen Seite des Rheins etablierten. 

Aber vor allem in der angrenzenden Region Rankweil-Sulz wollten die Feldkircher eine Konkurrenz verhindern. 

Als die Rankweiler 1583 erstmals das Gesuch, einen Markt abhalten zu dürfen, wurden sie prompt abgewiesen. Auch ein zweiter Versuch sieben Jahre später blieb erfolglos – obwohl die Rankweiler selbstbewusst hervorhoben, dass ihr Dorf seit Jahrhunderten Sitz eines kaiserlichen Landgerichts war. 

„Der neue Markt schädige Bludenz, das Montafon, Feldkirch, Dornbirn und den Bregenzerwald und passe auch den Schweizern nicht“, meinte der Vogt der Herrschaften von Bludenz und Sonnenberg. 

Und aus Feldkircher hieß es warnend: 

„Dass viele fremde Volk künftig in Rankweil bei den Jahrmärkten sein Geld vertrinken, wodurch die Stadt um die Getränkesteuer umfiele.“

Märkte ohne Erlaubnis

Nichtsdestotrotz veranstalteten die Rankweiler 1592 kurzerhand zwei Viehmärkte – als angeblicher „Viehtausch“. In den Folgejahren versuchte das Gericht Rankweil-Sulz die Genehmigung für wenigstens zwei Viehmärkte jährlich genehmigt zu bekommen – alles vergeblich. 

Ein Bündnis bringt den Durchbruch

Erst 1618 war es dann so weit: Für ein neuerliches Ansuchen um das Marktrecht verbündete sich das Gericht Rankweil-Sulz mit dem benachbarten Gericht Jagdberg im Walgau. Wieder hagelte es Einsprüche – aus Feldkirch aber auch vom Reichsgrafen Kaspar von Hohenems, der seine eigenen Märkte gefährdet sah. Doch diesmal war der Widerstand vergeblich: Landesfürst Erzherzog Maximilian III. von Österreich höchstselbst privilegierte Rankweil-Sulz und Jagdberg mit dem Marktrecht. Reichsgraf Kaspar war derart verärgert, dass er sich weigerte, die Aufgebote zum ersten Jahrmarkt zu verkünden. Also machten es die frisch Privilegierten selbst: Sie ließen ihre Markturkunde in allen Kanzeln des Landes verlesen und luden selbst zum St. Gallimarkt nach Rankweil – am selben Tag wie der Jahrmarkt in Ems. Der Graf tobte, so erzählt man sich. Doch die Weichen für die florierende Marktgemeinde Rankweil waren gestellt. 

Und heute?

Vier Jahrhunderte später ist der Markt ein beliebter Treffpunkt, lebendig wie eh und je. Und vielleicht erinnert sich beim nächsten Besuch jemand daran, wie hart umkämpft dieses Marktleben einst war.

Ein kleiner Tipp zum Schluss:

Der Rankweiler Wochenmarkt findet jeden Mittwoch von 8-12 am Marktplatz statt – mit frischen Produkten, netten Begegnungen und ganz viel Marktgefühl. Einfach vorbeischeuen du Geschichte erleben.

Quelle: „400 Jahre Markt Rankweil“, Marktwerdung und wirtschaftliche Entwicklung. Kollmann-Obwegeser/Schnetzer (Hg.) 2018, S. 16

Das Buch ist im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil erhältlich.

  • Marktprivileg+f%c3%bcr+die+Gerichte+Rankweil-+Sulz+und+Jagdberg+zugunsten+des+Dorfs+Rankweil%2c+verliehen+durch+Erzherzog+Maximilian+III.+von+%c3%96sterreich
  • Postkarte+Rankweil+Marktplatz+Liebfrauenberg+vor+1909
  • Rankler_Wochenmarkt
  • Verlegung+Viehmarktplatz+Rankweil