Erholungsanlage Schafplatz

Veranstaltungen sind bis 24.00 Uhr genehmigt. 

Die AKM-Anmeldung ist Sache der Veranstaltenden - die Marktgemeinde Rankweil wird hinsichtlich diesbezüglicher Zahlungsverpflichtungen schad- und klaglos belassen. Der/die Veranstalter:in hat die beigelegte Benützungsordnung einzuhalten.

Sämtlicher anfallender Müll wird durch den/die Veranstalter:in beseitigt, ansonsten wird die Müllentsorgung durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Für Schäden am Gebäude und Schäden, welche Dritten im Rahmen der Nutzung der Anlage entstehen, haftet der/die Veranstalter:in.

Veranstalter:innen sind verpflichtet, für ausreichend zusätzliche WC-Anlagen zu sorgen: Bei 500 Personen mind. zwei Damensitzaborte, ein Herrensitzabort sowie zwei Pissstände erforderlich.

Bei Veranstaltungen mit Bewirtung ist zwingend Mehrweggeschirr zu verwenden. Ansprechpartner für Mehrweggeschirr von der Marktgemeinde Rankweil: Stefan Lins, +43 664 1947770

Platzwart: Hans Frick, +43 664 4032515

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