Kulturpass

Logo der Initiative Hunger auf Kunst & Kultur

Hunger auf Kunst und Kultur

Die Marktgemeinde Rankweil engagiert sich neben vielen anderen Kultureinrichtungen in Vorarlberg am Projekt „Hunger auf Kunst und Kultur“ in Vorarlberg. Die Aktion ist ein Projekt, das Kunst und Kultur für alle Menschen zugänglich machen will.

Wer hat Anspruch auf den Kulturpass?

Anspruch auf den Kulturpass haben Menschen mit geringem Einkommen. Also Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Mindestpension, Sozialhilfe, Asylwerber:innen, Menschen in Grundversorgung oder Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben. 

Wo bekomme ich den Kulturpass?

Von Ihrer Einkommenssituation und Ihrem Wohnort ist es abhängig, welche Stelle bzw. soziale Einrichtung für die Überprüfung und Vergabe des Kulturpasses zuständig ist. In Rankweil ist der Kulturpass im Bürgerservice während der Öffnungszeiten im Rathaus erhältlich. Dazu bringen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular und aktuelle Einkommens-Nachweise (zum Beispiel Lohnzettel, Pensions-Bescheid, Sozial-Hilfe-Bescheid, Wohn-Beihilfe) mit.

Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Link zum Formular

Wo gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt bei allen Kultureinrichtungen/-häusern/-veranstaltern, die Partner der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ sind. In Rankweil ist er in folgenden Einrichtungen gültig:

  • Altes Kino Rankweil
  • Bibliothek Rankweil
  • Rankweiler Basilikakonzerte

Weitere Informationen zum Kulturpass

Informationen gibt es im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder auf der Website von Hunger auf Kunst und Kultur.