Hausordnung Bresnersaal

1. Saal

Die Benützung des Bresnersaals ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Marktgemeinde Rankweil mittels ausgefülltem Reservierungsformular zu melden. Das Formular muss von den Veranstaltenden und von einem/einer Vertreter:in der Marktgemeinde Rankweil unterfertigt sein. Veranstaltungen sind bis 1.00 Uhr nachts genehmigt. Dauert die Veranstaltung länger, ist bei der Gemeindepolizei Rankweil um eine Sperrstundenverlängerung anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung des Saales ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen, die trotz Reservierung nicht durchgeführt werden, ist die Hälfte der Benützungsgebühr zu entrichten, wenn die Veranstaltung nicht spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin wieder abgemeldet wird.

Die Kosten für die Saaltechniker:in (23,50 Euro pro Stunde) sowie die Feuer- und Brandwache (34,40 Euro pro Stunde) sind nach der Veranstaltung direkt an diese zu bezahlen. Die Brandwache ist nur bei offenem Feuer auf der Bühne notwendig.

2. Bühne

Die Nutzung der Bühne ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Betätigung der Bühneneinrichtung einschließlich der elektrischen Anlagen ist nur der/dem von der Marktgemeinde Rankweil bestellten Saaltechniker:in gestattet. Den Anordnungen der Saaltechnikerin oder des Saaltechnikers muss Folge geleistet werden. Jegliche Betätigung der Bühneneinrichtung durch dritte Personen ist streng untersagt. Für Schäden, die durch unbefugtes Hantieren dritter Personen an der Bühnen- und Beleuchtungseinrichtung entstehen, haften die Veranstaltenden.

3. Personenanzahl

Bei jeder Veranstaltung ist im Auftrag der Marktgemeinde Rankweil einem/einer Saaltechniker:in anwesend. Bei einer Personenanzahl ab 150 Personen sind zwei Saaltechniker:innen anwesend. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Bestellung der Saaltechnikerin oder des Saaltechnikers und der Feuerwache erfolgt durch die Marktgemeinde Rankweil, die Bezahlung durch den Veranstaltenden.

4. Tonanlage

Die Nutzung der Tonanlage ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Bedienung erfolgt ebenfalls durch dem/der Saaltechniker:in. Die AKM-Anmeldung ist Sache der Veranstaltenden.

5. Rauchverbot

Bei allen Veranstaltungen im Saal herrscht Rauchverbot.

6. Garderobe

Die Mitnahme der Garderobe (Mantel, Hut, Schirm, usw.) in den Veranstaltungssaal ist untersagt. Nach Beendigung der Veranstaltung muss die Garderobe geräumt und sauber sowie vollständig der Saaltechnikerin oder dem Saaltechniker übergeben werden.

7. Mobiliar

Die Bestuhlung erfolgt durch den Veranstalter selbst mithilfe des/der zuständigen Saaltechniker:in. Das Umstellen von Stühlen und Tischen wird von Mitarbeiter:innen der Marktgemeinde Rankweil durchgeführt, um eine möglichst schonende Behandlung des Mobiliars zu gewährleisten.

8. Bewirtung

Die Bewirtung darf nur von einem Gastronomiebetrieb des Wirtepools durchgeführt werden.

9. Dekoration

Sämtliche Dekorationen und Utensilien einer Veranstaltung dürfen nur im Einvernehmen mit dem/der Saaltechniker:in angebracht bzw. verwendet werden und sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen, um nachfolgende Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Das Dekorationsmaterial darf nicht aus leicht brennbarem Material bestehen. Für Nachteile und Unkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, haften die Veranstaltenden.

10. Abfall

Müll, wie Verpackungsmaterial, Kartonagen usw. (mit Ausnahme des normal anfallenden Restmülls) müssen durch die Veranstaltenden beseitigt werden, ansonsten wird die Müllentsorgung durch die Marktgemeinde in Rechnung gestellt. Bei starker Verschmutzung der Räumlichkeiten werden zusätzlich Reinigungskosten verrechnet.

11. Personenanzahl

Die zulässige Höchstzahl der Besucher:innen wird beim großen Saal mit 180 Personen, beim kleinen Saal mit 150 Personen festgelegt. Es dürfen nicht mehr Besucher:innen zu einer Veranstaltung zugelassen werden, als Sitzplätze vorhanden sind. Das Verweilen auf den Stiegen ist den Besuchern von Veranstaltungen untersagt.

12. Verantwortliche:r

Veranstalter:innen haben der Marktgemeinde Rankweil auf dem Reservierungsformular eine verantwortliche Person namentlich bekannt zu geben. Diese muss von Anfang bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein und für einen ordnungsgemäßen Verlauf garantieren sowie Verstöße gegen die Saalordnung notfalls sofort abstellen.

13. Haftung

Die Veranstaltenden übernehmen gegenüber der Marktgemeinde Rankweil die volle Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung des Bresnersaals entstehen. Die Behebung allfälliger Schäden wird durch die Gebäudeverwaltung der Marktgemeinde Rankweil auf Kosten des Veranstalters unverzüglich veranlasst.

Aktueller Stand: 27. Oktober 2022