Neues Informationsfreiheitsgesetz

Veröffentlichungsdatum11.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienMarktgemeinde - Thema
Informationsfreiheitsgesetz

Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Damit wird das seit 1925 bestehende Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein modernes Transparenzsystem ersetzt.

Das Gesetz basiert auf zwei zentralen Säulen

  • Proaktive Veröffentlichungspflicht: Behörden müssen künftig Informationen von allgemeinem Interesse aktiv und öffentlich zugänglich machen. Die Marktgemeinde Rankweil nützt dazu das Melderegister data.gv.at
  • Recht auf Zugang zu Informationen: Bürger:innen erhalten ein verfassungsrechtlich verankertes Recht, amtliche Informationen auf Antrag zu erhalten.

Ziel der Neuregelung ist es, die Verwaltung transparenter zu gestalten und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramts als auch bei der IFG Gemeindeinfo.