Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und wird z.B. bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt. Der Nachweis kann, für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei jeder österreichischen Standesamt- bzw. Staatsbürgerschaftsstelle beantragt und ausgestellt werden.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Staatsbürger die im Ausland leben, ist die jeweilige Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) zuständig.
Antrag der Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsnachweis nach einer Verleihung
Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig
durch Abstammung
Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft durch Abstammung mit dem Zeitpunkt der Geburt, wenn:
Für im Ausland geborene Kinder kann die österreichische Mutter/der österreichische Vater die Eintragung der Geburt im österreichischen Personenstandsregister und die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises über die jeweilig zuständige österreichische Vertretungsbehörde beantragen.
durch Abstammung (Doppelstaatsbürgerschaft)
Hat ein Elternteil eines Kindes eine fremde Staatsbürgerschaft und gilt in diesem Land auch das Abstammungsprinzip (wie in Österreich), so kann das Kind beide Staatsbürgerschaften besitzen und ist somit Doppelstaatsbürger:in. Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz muss sich das Kind mit Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden - jedoch kann es sein, dass der andere Staat eine Entscheidung fordert.
durch Verleihung oder Verlust der Staatsbürgerschaft
Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Die Antragsbearbeitung und Prüfung obliegt der zuständigen Landesregierung. Bei Fragen steht die Abteilung „Inneres und Sicherheit“ der Vorarlberger Landesregierung zur Verfügung.
Grundsätzlich lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch die fremde Staatsbürgerschaft. Sieht der bisherige Staatsverband den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft bei Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht vor, muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen und den Austritt mittels einer Entlassungsurkunde bei der Landesregierung nachweisen.
Im Allgemeinen tritt der Verlust der österreichische Staatsbürgerschaft ein, sobald eine Person freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine Beibehaltung der österreichische Staatsbürgerschaft vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit von der Landesregierung bewilligt werden.
Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.