Taufregelung für die St. Peter-Kirche

Ein Ort auch für gemeinsame Tauffeiern

Seit der Altarweihe im letzten Jahr erfreut sich unser „kleiner St. Peter-Dom“ großer Beliebtheit. Viele Menschen machen untertags einen kleinen „Abstecher“ in die Kirche zum Gebet. Auch die meisten Auferstehungsgottesdienste werden dort gefeiert. Da wundert es nicht, dass die Nachfrage nach der Möglichkeit, in der St. Peter-Kirche taufen zu können, immer häufiger wurde und wird. Bisher wurde nur jenen die Taufe erlaubt, die zur Pfarre St. Peter gehören oder in einer familiengeschichtlichen Beziehung dazu waren.

Um eine der neuen „Schlüsselaufgaben“ von St. Peter umzusetzen, gibt es nun eine vorläufige Regelung: viermal im Jahr finden die gemeinsamen Tauffeiern in der St. Peter-Kirche statt. Die ersten Tauftermine für dieses Jahr sind an den Sonntagen, dem 10. April, 10. Juli und 9. Oktober 2016, jeweils 14.00 Uhr.

Unsere Absicht ist grundsätzlich nicht, die St. Peter-Kirche für Einzeltaufen zur Verfügung zu stellen. Einzeltaufen entsprechen vorrangig nicht dem Sinn des Taufsakramentes. Der erste Ort für die Spendung der Taufe ist die sonntägliche Eucharistiefeier als Versammlung der Christengemeinde. Dann folgt die gemeinsame Tauffeier und nur – in Ausnahmefällen – die Einzeltaufe. So gibt es in unserer Pfarrgemeinde viele Möglichkeiten der Zeiten und Orte, wo der Beginn der Glaubensgeschichte eines Menschen würdig gefeiert werden kann.

Mehr Infos: Pfarramt Rankweil 05522/44001 oder www.pfarre-rankweil.at